Bei einem Umzug gelten in der Degenia Hausratversicherung die Tarifbestimmungen des neuen Wohnorts. Steigt dadurch der Beitrag oder ein Selbstbehalt, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit klarer Monatsfrist – hier lesen Sie, wie und bis wann Sie in Textform kündigen und welchen Beitrag Sie noch zahlen.
a) Umzug und geltende Tarifbestimmungen:
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder Erhöhung des Selbstbehaltes:
Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen.
- Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Beitragsanspruch des Versicherers bei Kündigung:
Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, richtet sich Ihr Vertrag nach den Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gelten. Führt das zu einem höheren Beitrag oder einem höheren Selbstbehalt, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie nach der Mitteilung einen Monat Zeit, und die Kündigung muss in Textform erfolgen. Kündigen Sie, zahlen Sie nur den bisherigen Beitrag anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erklärt werden?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Welcher Beitrag ist bei Kündigung zu zahlen?
Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.