Bei der Degenia Hausratversicherung richtet sich die Entschädigung im Versicherungsfall danach, ob Sachen zerstört, abhandengekommen oder beschädigt wurden. So erfahren Sie, wann der Versicherungswert, wann Reparaturkosten samt Wertminderung und wann ein Ausgleich für Schönheitsschäden gezahlt werden.
Im Tarif T22 der Degenia Hausratversicherung gilt für die Entschädigung im Versicherungsfall Folgendes:
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei:
- zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen: der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 1.1);
- beschädigten Sachen: die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 1.1).
Schönheitsschaden: Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erklärt, wie die Höhe der Entschädigung bestimmt wird. Ist eine Sache völlig zerstört oder weg, wird ihr Versicherungswert erstattet. Ist sie nur beschädigt, werden die Reparaturkosten übernommen – plus ein Ausgleich, falls trotz Reparatur ein Wertverlust bleibt, jedoch nie mehr als der Versicherungswert. Bleibt eine Sache trotz eines Schadens weiterhin nutzbar (rein optischer Mangel), wird nur der Minderwert ausgeglichen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe § 1.1).
Was wird bei beschädigten Sachen erstattet?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Was ist ein Schönheitsschaden?
Ein Schönheitsschaden liegt vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit einer Sache durch den Schaden nicht beeinträchtigt ist und dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Wie wird ein Schönheitsschaden ausgeglichen?
Die Beeinträchtigung wird durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Gibt es eine Obergrenze bei der Erstattung von Reparaturkosten?
Ja, die Entschädigung bei beschädigten Sachen beträgt höchstens den Versicherungswert (siehe § 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles.