In der Hausratversicherung der Degenia legt der Tarif fest, welche Gegenstände als versicherte Wertsachen gelten – von Bargeld über Schmuck, Pelze und Antiquitäten bis zu Kunstgegenständen – und welche Anforderungen ein Wertschutzschrank hinsichtlich Anerkennung, Gewicht und Verankerung erfüllen muss.
Versicherte Wertsachen (siehe § 6) sind:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht unter Schmuck/Gold/Platin genannte Sachen aus Silber,
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke im Sinne von § 13.2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen, oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Was bedeutet das konkret?
Die Definitionen legen fest, welche Gegenstände in der Hausratversicherung als besonders schützenswerte Wertsachen eingeordnet werden – etwa Bargeld, Schmuck, Kunst oder Antiquitäten. Zusätzlich wird beschrieben, welche Eigenschaften ein Behältnis erfüllen muss, damit es als Wertschutzschrank gilt: eine anerkannte Prüfung sowie ein bestimmtes Gewicht oder eine feste Verankerung.
Häufige Fragen
Gilt Bargeld als Wertsache?
Ja. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte) zählen zu den versicherten Wertsachen.
Zählen Antiquitäten zu den Wertsachen?
Antiquitäten sind Sachen, die über 100 Jahre alt sind. Sie gelten als Wertsachen, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wann gilt ein Behältnis als Wertschutzschrank?
Wenn es durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegt oder bei geringerem Gewicht fachmännisch verankert bzw. bündig eingelassen ist.
Was gilt für leichtere Wertschutzschränke?
Bei einem Gewicht unter 200 kg müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Sind Schmuck und Gegenstände aus Gold versichert?
Ja. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin gehören zu den versicherten Wertsachen.