In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 eine besondere Sicherheitsvorschrift für die kalte Jahreszeit: Die Wohnung muss beheizt und genügend häufig kontrolliert werden – oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Was diese Obliegenheit für Versicherungsnehmer bedeutet, erfahren Sie hier.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe § 6.3) wie folgt zu behandeln:
- die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren, oder
- alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Wer versichert ist, hat in der kalten Jahreszeit eine besondere Pflicht. Entweder wird die Wohnung beheizt und regelmäßig kontrolliert, damit nichts einfriert – oder die wasserführenden Anlagen und Einrichtungen werden abgesperrt, entleert und dauerhaft leer gehalten. Es genügt, eine der beiden Varianten zu erfüllen.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit tun?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren – oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Muss ich beide Maßnahmen umsetzen?
Nein. Es genügt, eine der beiden Varianten zu erfüllen: entweder Beheizen und Kontrollieren oder Absperren, Entleeren und Entleert-Halten der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen.
Um welche Art von Vorschrift handelt es sich?
Es handelt sich um eine vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers.
Wo ist geregelt, welche Wohnung gemeint ist?
Die betroffene Wohnung ist in § 6.3 beschrieben, auf den die Vorschrift ausdrücklich verweist.