In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 gilt: Muss der Versicherungsnehmer zurückerlangte Sachen dem Versicherer zur Verfügung stellen, überträgt er dem Versicherer Besitz, Eigentum und alle sonstigen Rechte, die ihm an diesen Sachen zustehen.
Übertragung der Rechte:
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn gestohlene oder verloren geglaubte Gegenstände wieder auftauchen und dem Versicherer überlassen werden müssen, gibt der Versicherungsnehmer nicht nur die Sachen selbst weiter. Er überträgt dem Versicherer auch die damit verbundenen Rechte – also Besitz, Eigentum und alle weiteren Ansprüche, die ihm an diesen Gegenständen zustehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was muss der Versicherungsnehmer bei zurückerlangten Sachen tun?
Wenn er dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen hat, muss er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Welche Rechte werden an den Versicherer übertragen?
Übertragen werden der Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte, die dem Versicherungsnehmer mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Wann greift diese Regelung zur Übertragung der Rechte?
Sie greift dann, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen hat.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023