In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 erlöschen die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung fünf Jahre nach Vertragsschluss – bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht sogar erst nach zehn Jahren. Bereits vorher eingetretene Versicherungsfälle bleiben von dieser Regelung unberührt.
Erlöschen der Rechte des Versicherers im Tarif T22:
Die Rechte des Versicherers erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Betroffen sind:
- das Recht zur Vertragsänderung (19.2 a))
- das Recht zum Rücktritt (19.2 b))
- das Recht zur Kündigung (19.2 c))
Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind.
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
§ 20 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrages
Was bedeutet das konkret?
Nach einer bestimmten Zeit kann der Versicherer bestimmte Rechte, die sich auf eine verletzte Anzeigepflicht stützen, nicht mehr geltend machen. In der Regel endet diese Möglichkeit fünf Jahre nach Vertragsschluss. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, verlängert sich dieser Zeitraum auf zehn Jahre. Versicherungsfälle, die bereits vor Fristablauf eingetreten sind, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Häufige Fragen
Welche Rechte des Versicherers erlöschen nach fünf Jahren?
Es erlöschen die Rechte zur Vertragsänderung (19.2 a)), zum Rücktritt (19.2 b)) und zur Kündigung (19.2 c)) mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Wann verlängert sich die Frist auf zehn Jahre?
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Gilt das Erlöschen auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle?
Nein. Das Erlöschen gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind.
Ab wann beginnt die Frist zu laufen?
Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft nach fünf bzw. zehn Jahren ab.