In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen in § 20.3 und 20.4. So erfahren Sie, ab wann Ihr Schutz konkret greift und woraus sich der maßgebliche Zeitpunkt ergibt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 Folgendes für den Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen in § 20.3 und 20.4 zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Ihr Versicherungsschutz startet grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein festgehalten ist. Zusätzlich sind die besonderen Regelungen in § 20.3 und 20.4 zu beachten, die vorbehaltlich gelten. Der konkrete Zeitpunkt ergibt sich also aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Gibt es Ausnahmen oder Vorbehalte beim Beginn des Versicherungsschutzes?
Ja, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen in § 20.3 und 20.4.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt für den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den Tarif T22 der Hausratversicherung der Degenia.