Bei der Degenia Hausratversicherung entscheidet das Verschulden über die Leistung nach einer Gefahrerhöhung: Wer seine Pflichten vorsätzlich verletzt, verliert den Anspruch, bei grober Fahrlässigkeit darf entsprechend gekürzt werden. Zusätzlich gelten Regeln zu Anzeigefristen, zum Fortbestand der Leistungspflicht sowie zur Überversicherung.
a) Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung:
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten nach § 27.2 a) vorsätzlich verletzt hat.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
b) Gefahrerhöhung nach § 27.2 b) und 27.2 c):
Nach einer Gefahrerhöhung nach § 27.2 b) und 27.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat.
Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 27.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend.
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen:
- aa) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder
- bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder
- cc) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechend erhöhten Beitrag verlangt.
§ 28 Überversicherung
a) Herabsetzung der Versicherungssumme:
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe des Beitrages der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
b) Überversicherung in betrügerischer Absicht:
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
§ 29 Mehrere Versicherer
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das Risiko in Ihrem Haushalt erhöht, kommt es darauf an, wie Sie mit Ihren Pflichten umgehen. Melden Sie eine Gefahrerhöhung absichtlich nicht, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern. Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung anteilig kürzen, je nachdem, wie schwer der Fehler wiegt. In bestimmten Fällen bleibt der Schutz jedoch erhalten – etwa wenn die Erhöhung für den Schaden gar keine Rolle gespielt hat. Ist die Versicherungssumme deutlich zu hoch angesetzt, kann sie auf Wunsch nach unten angepasst werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Gefahrerhöhung vorsätzlich nicht anzeige?
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten vorsätzlich, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit muss der Versicherungsnehmer beweisen.
Wann bleibt die Leistungspflicht trotz Gefahrerhöhung bestehen?
Unter anderem, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich war, wenn die Kündigungsfrist des Versicherers abgelaufen und keine Kündigung erfolgt war oder wenn der Versicherer statt der Kündigung einen erhöhten Beitrag verlangt.
Was kann ich bei einer Überversicherung tun?
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Was gilt bei einer Überversicherung in betrügerischer Absicht?
Wurde die Überversicherung geschlossen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zum Zeitpunkt seiner Kenntnis der begründenden Umstände zu.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023