Ist der Hausrat in der Degenia Hausratversicherung zugleich bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr abgesichert, haften die Versicherer als Gesamtschuldner – ausgezahlt wird jedoch insgesamt nie mehr als der tatsächlich entstandene Schaden. Erfahre, wann eine Mehrfachversicherung vorliegt, wie sich die Entschädigung berechnet und warum ein in betrügerischer Absicht geschlossener Vertrag nichtig ist.
a) Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor:
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und einer der folgenden Fälle eintritt:
- Die Versicherungssummen übersteigen zusammen den Versicherungswert.
- Die Summe der Entschädigungen, die jeder Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen hätte, übersteigt aus anderen Gründen den Gesamtschaden.
b) Haftung der Versicherer und Höhe der Entschädigung:
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner in der Weise verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt ist dann nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen der Beitrag errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
c) Mehrfachversicherung in betrügerischer Absicht:
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn derselbe Hausrat gleichzeitig bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist, kann man im Schadenfall nicht mehrfach kassieren: Insgesamt gibt es höchstens den tatsächlich entstandenen Schaden zurück. Die beteiligten Versicherer teilen sich die Zahlung untereinander auf. Wer mehrere Verträge gezielt abschließt, um sich unrechtmäßig zu bereichern, verliert den Versicherungsschutz – solche Verträge sind ungültig.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Wenn bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Summe der Entschädigungen aus anderen Gründen den Gesamtschaden übersteigt.
Bekomme ich bei mehreren Versicherungen mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Der Versicherungsnehmer kann im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, jeder für den nach seinem Vertrag geschuldeten Betrag.
Was passiert, wenn ich für denselben Schaden aus einem anderen Vertrag entschädigt werde?
Der Anspruch aus diesem Vertrag ermäßigt sich so, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Was gilt bei einer Mehrfachversicherung in betrügerischer Absicht?
Wurde die Mehrfachversicherung geschlossen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände zu.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023