Steht Ihnen in der Degenia Hausratversicherung ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, sobald er den Schaden ersetzt – jedoch nie zu Ihrem Nachteil. Wer mit dem Schädiger in häuslicher Gemeinschaft lebt, ist besonders geschützt, außer bei vorsätzlicher Schadensverursachung.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für den Übergang von Ersatzansprüchen:
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
- Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden.
- Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Degenia Ihren Schaden erstattet, dürfen Sie denselben Schaden nicht ein zweites Mal von einem Verursacher ersetzt bekommen. Stattdessen darf der Versicherer sich das Geld beim Verursacher zurückholen. Ihre eigenen Ansprüche gehen dadurch aber nicht verloren. Lebt der Verursacher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, bleibt dieser in der Regel verschont – anders nur dann, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde.
Häufige Fragen
Wann geht mein Ersatzanspruch auf die Degenia über?
Der Anspruch gegen einen Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Kann der Übergang zu meinem Nachteil geltend gemacht werden?
Nein. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Was gilt, wenn der Schädiger mit mir zusammenlebt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden.
Gibt es eine Ausnahme bei zusammenlebenden Personen?
Ja. Der Übergang kann geltend gemacht werden, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023