In der Hausratversicherung der Degenia gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – vom Abschluss und Widerruf über das laufende Versicherungsverhältnis samt Beendigung bis hin zu Anzeige- und Informationspflichten.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Erklärungen des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter ist dazu berechtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers stellvertretend anzunehmen. Das betrifft den Weg vom Abschluss oder Widerruf eines Vertrages über die laufende Betreuung des Versicherungsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung sowie die damit verbundenen Anzeige- und Informationspflichten.
Häufige Fragen
Wer darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.
Gilt die Vollmacht auch für den Abschluss und Widerruf eines Vertrages?
Ja, die Vollmacht umfasst Erklärungen, die den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages betreffen.
Kann ich über den Versicherungsvertreter mein Versicherungsverhältnis beenden?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen entgegennehmen, die ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung betreffen.
Betrifft die Vollmacht auch Anzeige- und Informationspflichten?
Ja, sie umfasst Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023