Wer seinen Hausrat bei der Degenia zusätzlich bei einem anderen Versicherer gegen dieselbe Gefahr absichert, muss diese Mehrfachversicherung unverzüglich melden – mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Anzeigepflicht korrekt erfüllen.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für die Anzeigepflicht:
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie denselben Hausrat gegen dieselbe Gefahr zusätzlich bei einer weiteren Gesellschaft absichern, sollten Sie das der Degenia ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Dabei geben Sie an, um welchen anderen Versicherer es sich handelt und wie hoch die dort vereinbarte Versicherungssumme ist. Diese Angaben helfen dem Versicherer, die Situation der Mehrfachversicherung einzuordnen.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine weitere Versicherung melden?
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert haben, müssen Sie dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen.
Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?
In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Wie schnell muss die Mitteilung erfolgen?
Die andere Versicherung ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Gilt die Anzeigepflicht auch bei nur teilweiser Überschneidung?
Die Pflicht besteht, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023