Bei der Degenia Hausratversicherung können Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch am eigenen Wohnsitz erhoben werden. Für betriebliche Versicherungen kommt zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebs in Betracht.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gilt:
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Bei betrieblichen Versicherungen gilt zusätzlich:
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Möchten Sie gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler vorgehen, haben Sie bei der Wahl des Gerichts mehrere Möglichkeiten. Zusätzlich zu den allgemeinen gesetzlichen Gerichtsständen können Sie das Gericht an Ihrem Wohnort nutzen. Betreiben Sie ein Gewerbe und ist der Vertrag eine betriebliche Versicherung, steht Ihnen auch das Gericht am Standort Ihres Betriebs offen.
Häufige Fragen
Wo kann ich gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat.
Was gilt, wenn ich keinen Wohnsitz habe?
In Ermangelung eines Wohnsitzes ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gibt es bei betrieblichen Versicherungen einen weiteren Gerichtsstand?
Ja. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Für welche Klagen gelten diese Zuständigkeiten?
Die Regelungen gelten für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023