Bei der Degenia Hausratversicherung sind Sie bei einem Doppelwohnsitz für eine Übergangszeit von drei Monaten in beiden Wohnungen abgesichert. Behalten Sie die bisherige Wohnung und bewohnen diese weiterhin, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über – Sie stehen während des Übergangs nicht ohne Schutz da.
Mehrere Wohnungen im Tarif T22:
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, gilt:
- Der Versicherungsschutz geht nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
- Für eine Übergangszeit von drei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie neben Ihrer neuen Wohnung auch Ihre bisherige Wohnung behalten und weiterhin bewohnen, entsteht ein sogenannter Doppelwohnsitz. In diesem Fall wechselt der Versicherungsschutz nicht automatisch zur neuen Wohnung. Stattdessen sind für einen begrenzten Zeitraum beide Wohnungen abgesichert, sodass Sie während des Übergangs nicht ohne Schutz dastehen.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Doppelwohnsitz in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Für eine Übergangszeit von drei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Schutz für beide Wohnungen?
Der Versicherungsschutz für beide Wohnungen besteht für eine Übergangszeit von drei Monaten.
Geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über?
Der Versicherungsschutz geht nicht über, wenn der Versicherungsnehmer die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
Was ist mit einem Doppelwohnsitz gemeint?
Ein Doppelwohnsitz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich zur neuen Wohnung die bisherige Wohnung behält und diese weiterhin bewohnt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023