Zieht man mit der Degenia Hausratversicherung ins Ausland, geht der Schutz nicht auf die neue Wohnung außerhalb Deutschlands über – für die bisherige Wohnung gilt jedoch eine klare Übergangsfrist bis zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Umzug ins Ausland – das gilt im Tarif T22:
- Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie in eine Wohnung außerhalb Deutschlands, wird der neue Wohnort nicht mehr von der bestehenden Hausratversicherung abgedeckt. Für Ihre alte Wohnung besteht der Schutz noch für eine begrenzte Übergangszeit fort, endet jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz auf meine neue Wohnung im Ausland über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wie lange bin ich in der bisherigen Wohnung noch versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Ab wann läuft die Drei-Monats-Frist?
Die Frist läuft ab Umzugsbeginn; danach erlischt der Schutz in der bisherigen Wohnung spätestens.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023