Ob die Mehrwertsteuer in der Hausratversicherung der Degenia erstattet wird, hängt von zwei Punkten ab: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Steuer tatsächlich gar nicht gezahlt hat, erhält keinen Ersatz. Hier lesen Sie, wann die Mehrwertsteuer übernommen wird und wann nicht.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für die Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt:
- wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist;
- wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die Mehrwertsteuer wird grundsätzlich nur dann übernommen, wenn sie auch tatsächlich angefallen und gezahlt wurde und der Versicherungsnehmer sie nicht ohnehin über den Vorsteuerabzug zurückholen kann. Fällt keine Mehrwertsteuer an oder kann sie steuerlich geltend gemacht werden, wird sie nicht zusätzlich erstattet.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der Degenia Hausratversicherung erstattet?
Grundsätzlich ja, außer der Versicherungsnehmer ist vorsteuerabzugsberechtigt oder hat die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt.
Was gilt, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin?
Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Was passiert, wenn ich die Mehrwertsteuer gar nicht gezahlt habe?
Hat der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt, wird sie ebenfalls nicht ersetzt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.