In der Degenia Hausratversicherung gelten für Wertsachen besondere Entschädigungsgrenzen: Erstattet werden je Versicherungsfall bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Für Bargeld, Urkunden und Schmuck außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks greifen zusätzlich feste Höchstbeträge – sofern nichts anderes vereinbart ist.
a) Entschädigungsgrenze für Wertsachen:
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf:
- höchstens 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- höchstens 2.500 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- höchstens 20.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
§ 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
Was bedeutet das konkret?
Für besonders wertvolle Gegenstände gelten in dieser Hausratversicherung eigene Höchstgrenzen. Insgesamt sind Wertsachen bis zu einem Anteil der Versicherungssumme abgesichert. Werden Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, greifen zusätzlich feste Obergrenzen je Kategorie. Abweichende Vereinbarungen sind möglich – dann gelten die individuell festgelegten Werte.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen versichert?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wie viel wird für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschrankes erstattet?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes werden höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall erstattet. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Welche Grenze gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschrankes ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf höchstens 2.500 EUR begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wie hoch ist die Grenze für Schmuck und Edelmetalle außerhalb des Tresors?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin gilt außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes eine Grenze von höchstens 20.000 EUR je Versicherungsfall, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Lassen sich die Entschädigungsgrenzen individuell anpassen?
Ja, die genannten Grenzen gelten jeweils, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen sind somit möglich.
Inhalte aus: § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023