In der Hausratversicherung der Degenia werden Fristen zur Ermittlung und Zahlung der Entschädigung unter bestimmten Umständen gehemmt. Zeiträume, in denen die Leistung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann, bleiben bei der Fristberechnung unberücksichtigt.
Regelung zur Hemmung im Tarif T22:
Bei der Berechnung der Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Wenn der Versicherungsnehmer selbst dafür verantwortlich ist, dass die Entschädigung nicht festgestellt oder nicht ausgezahlt werden kann, zählt diese Zeit bei den maßgeblichen Fristen nicht mit. Die Frist ist in diesem Zeitraum sozusagen angehalten.
Häufige Fragen
Was bedeutet Hemmung bei der Fristberechnung?
Ein bestimmter Zeitraum wird bei der Berechnung der Fristen nicht berücksichtigt. Die Frist läuft in dieser Zeit nicht weiter.
Welche Fristen sind von der Hemmung betroffen?
Betroffen sind die Fristen gemäß § 14.1 und 14.2 a) im Tarif T22 der Degenia Hausratversicherung.
Wann wird ein Zeitraum nicht berücksichtigt?
Wenn infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Wovon hängt es ab, ob eine Hemmung greift?
Maßgeblich ist, ob ein Verschulden des Versicherungsnehmers dazu führt, dass die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023