In der Degenia Hausratversicherung darf der Versicherer bei einer verletzten Anzeigepflicht nur dann den Vertrag ändern, zurücktreten oder kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen dieser Pflichtverletzung hingewiesen hat. Ohne diesen Rechtsfolgenhinweis bleiben ihm diese Rechte verwehrt.
Die Rechte zur Vertragsänderung (19.2 a)), zum Rücktritt (19.2 b)) und zur Kündigung (19.2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Betroffen sind die folgenden Rechte des Versicherers:
- Vertragsänderung (19.2 a))
- Rücktritt (19.2 b))
- Kündigung (19.2 c))
Diese Rechte kann der Versicherer nur ausüben, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Pflichtverletzung hingewiesen hat.
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Versicherer wegen einer verletzten Anzeigepflicht den Vertrag ändern, vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen kann, muss er den Versicherungsnehmer vorab gesondert und in Textform über die möglichen Folgen einer solchen Pflichtverletzung informiert haben. Ohne diesen Hinweis kann der Versicherer diese Rechte nicht ausüben.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Vertrag ändern, zurücktreten oder kündigen?
Diese Rechte stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
In welcher Form muss der Hinweis erfolgen?
Der Hinweis muss durch eine gesonderte Mitteilung in Textform erfolgen.
Welche Rechte des Versicherers sind von diesem Hinweis abhängig?
Betroffen sind die Rechte zur Vertragsänderung (19.2 a)), zum Rücktritt (19.2 b)) und zur Kündigung (19.2 c)).
Was passiert ohne diesen Rechtsfolgenhinweis?
Ohne den gesonderten Hinweis in Textform stehen dem Versicherer die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung nicht zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023