Die Hausratversicherung der Degenia verlängert sich im Tarif T22 bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Damit die Verlängerung entfällt, muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen sein.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für die stillschweigende Verlängerung:
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
- Die Verlängerung entfällt, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was bedeutet das konkret?
Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, endet er nicht automatisch zum Ablauftermin, sondern setzt sich um jeweils ein weiteres Jahr fort. Wer die Verlängerung verhindern möchte, muss seine Kündigung so rechtzeitig auf den Weg bringen, dass sie der anderen Seite spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf vorliegt.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Degenia Hausratversicherung automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag im Tarif T22 um jeweils ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugegangen sein.
Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr.
Wer kann die Verlängerung verhindern?
Beide Seiten: Die Verlängerung entfällt, wenn einer der Vertragsparteien fristgerecht eine Kündigung zugegangen ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023