In der Hausratversicherung der Degenia gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln. So erfahren Sie, wer für die Zustellung Ihrer Vertragsunterlagen zuständig ist.
Erklärungen des Versicherers im Tarif T22:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Ihnen die vom Versicherer erstellten Vertragsunterlagen weitergeben. Dazu zählen der Versicherungsschein selbst sowie spätere Ergänzungen (Nachträge). Er ist für diese Weiterleitung als bevollmächtigt anzusehen.
Häufige Fragen
Wer darf mir den Versicherungsschein übermitteln?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Gilt die Vollmacht auch für Nachträge zum Versicherungsschein?
Ja. Die Bevollmächtigung des Versicherungsvertreters umfasst sowohl die Versicherungsscheine als auch deren Nachträge.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Erstellt der Vertreter die Versicherungsscheine selbst?
Nein. Die Versicherungsscheine und Nachträge werden vom Versicherer ausgefertigt. Der Versicherungsvertreter ist lediglich bevollmächtigt, diese dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.