Wird bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub eine Karte gestohlen, ersetzt die Degenia Hausratversicherung auch Kosten durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten – vorausgesetzt, die Karten werden unverzüglich gesperrt und es ist kein anderweitiger Ersatz zu erlangen.
In Erweiterung von § 8.1 VHB ersetzt der Versicherer auch Kosten, die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten entstehen.
Erfasst sind Karten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB (Einbruchdiebstahl/Raub) abhanden gekommen sind.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Die abhanden gekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten sind unverzüglich sperren zu lassen.
Umfang und Grenzen der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen).
Was bedeutet das konkret?
Werden bei einem Einbruch oder Raub Karten gestohlen und anschließend missbräuchlich verwendet, kann die Hausratversicherung die dadurch entstandenen Kosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie die Karten sofort sperren lassen. Greift eine andere Stelle wie die Bank oder das Kartenunternehmen bereits ein und ersetzt den Schaden, ist die Versicherung nicht zusätzlich zuständig.
Häufige Fragen
Welche Karten sind beim Missbrauch mitversichert?
Erfasst sind Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
In welchem Fall besteht der Schutz vor Kartenmissbrauch?
Der Schutz greift, wenn die Karten infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB, also durch Einbruchdiebstahl oder Raub, abhanden gekommen sind.
Was muss ich nach dem Verlust der Karten tun?
Der Versicherungsnehmer hat die abhanden gekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Wird immer gezahlt, wenn ein Missbrauch entsteht?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel durch das Kreditinstitut oder das Kartenunternehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023