In der Hausratversicherung der Degenia sind Hausratgegenstände im Tarif T22 – optimum auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden. Für die Entschädigung gilt dabei eine feste Obergrenze je Schadenfall, die sich an der vereinbarten Versicherungssumme orientiert.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 – optimum folgendes für die böswillige Beschädigung durch Graffiti:
- Abweichend von § 1 und § 7 VHB sind Hausratgegenstände auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden.
- Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Hausrat durch Graffiti mutwillig beschädigt und stammt diese Beschädigung von einer fremden Person, greift der Versicherungsschutz. Für die Höhe der Erstattung gilt dabei eine Obergrenze, die sich an der vereinbarten Versicherungssumme orientiert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Sind Graffiti-Schäden am Hausrat mitversichert?
Ja. Abweichend von § 1 und § 7 VHB sind Hausratgegenstände auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Graffiti-Schäden?
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Wer muss die Beschädigung verursacht haben?
Der Versicherungsschutz gilt, sofern die böswillige Beschädigung durch Graffiti von Dritten ausgeführt wurde.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 – optimum.