Die Degenia Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat auch beim Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden – etwa aus Kundenschließfächern, Metallspinden oder -schränken. Wichtig ist, dass das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gelten und welche Entschädigungsgrenzen vorgesehen sind.
Diebstahl versicherter Sachen aus Behältnissen außerhalb von Gebäuden:
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Behältnissen, die außerhalb von bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind. Beispiele hierfür sind:
- Kundenschließfächer
- Metallspinde oder -schränke
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte beträgt insgesamt maximal 500 EUR.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen etwas aus einem abgeschlossenen Behältnis gestohlen, das außen an oder außerhalb eines Gebäudes angebracht ist – zum Beispiel aus einem Kundenschließfach oder einem Metallspind –, greift der Versicherungsschutz. Wichtig ist dabei, dass das Behältnis tatsächlich aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde. Für die Erstattung gelten festgelegte Höchstgrenzen, die sich unter anderem an der Versicherungssumme orientieren und für bestimmte Sachen wie Wertgegenstände oder Geräte gesondert begrenzt sind.
Häufige Fragen
Was ist beim Diebstahl aus Behältnissen außerhalb von Gebäuden versichert?
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Behältnissen, die außerhalb von bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind, zum Beispiel Kundenschließfächer, Metallspinde oder -schränke.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Grenze gilt für Wertsachen und Geräte?
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte beträgt insgesamt maximal 500 EUR.