In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 – optimum zählt auch Wasser zum Leitungswasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig austritt. So schließt der Tarif eine typische Lücke bei Wasserschäden und stellt solche Schäden unter den Versicherungsschutz für Leitungswasser.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
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Was bedeutet das konkret?
Führt ein Regenfallrohr innerhalb des Gebäudes und tritt daraus Wasser dort aus, wo es nicht hingehört, so wird dieses Wasser wie Leitungswasser behandelt. Dadurch fällt ein solcher Schaden unter den Versicherungsschutz für Leitungswasser.
Häufige Fragen
Sind Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes mitversichert?
Ja. Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist, gilt als Leitungswasser.
Auf welche Regelung stützt sich diese Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB.
Was bedeutet „bestimmungswidrig ausgetreten“?
Gemeint ist Wasser, das aus den im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren austritt, ohne dass dies vorgesehen ist. Dieses Wasser gilt dann als Leitungswasser.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 – optimum.