Die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - optimum sichert auch Verpuffungsschäden ab: Werden versicherte Sachen durch eine Verpuffung zerstört, beschädigt oder kommen sie infolge eines solchen Ereignisses abhanden, leistet der Versicherer Entschädigung. Erfahren Sie, was eine Verpuffung ausmacht und wie sie sich von einer Explosion unterscheidet.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Verpuffungsschäden:
- In Erweiterung von § 2.1 c) VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Verpuffung zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im Gegensatz zu einer Explosion mit geringerer Intensität verläuft und bei der in der Regel kein Explosionsknall entsteht.
Was bedeutet das konkret?
Auch Schäden durch eine Verpuffung sind in diesem Tarif mitversichert. Wenn Ihr Hausrat durch ein solches Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder dadurch abhandenkommt, springt die Versicherung ein. Eine Verpuffung ist dabei eine plötzliche Kraftäußerung von Gasen oder Dämpfen, die schwächer als eine Explosion verläuft und meist ohne den typischen Explosionsknall auftritt.
Häufige Fragen
Sind Verpuffungsschäden in der Degenia Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Im Tarif T22 - optimum leistet der Versicherer in Erweiterung von § 2.1 c) VHB Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Verpuffung zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was ist eine Verpuffung?
Eine Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Sie verläuft im Gegensatz zu einer Explosion mit geringerer Intensität und erzeugt in der Regel keinen Explosionsknall.
Worin unterscheidet sich eine Verpuffung von einer Explosion?
Eine Verpuffung verläuft mit geringerer Intensität als eine Explosion, und bei ihr entsteht in der Regel kein Explosionsknall.
Sind auch Sachen abgedeckt, die durch eine Verpuffung abhandenkommen?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen infolge einer Verpuffung abhandenkommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023