In der Hausratversicherung der Degenia sind Trickdiebstahl und Taschendiebstahl für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen mitversichert. Sie erfahren, wann ein solcher Fall vorliegt, welche Gegenstände ausgenommen sind und dass die Entschädigung je Versicherungsfall auf höchstens 3.000 EUR begrenzt ist.
Für Trick- und Taschendiebstahl gilt Folgendes:
In Erweiterung von VHB §§ 3.2 und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen:
- a) Trickdiebstahl
- b) Taschendiebstahl
mitversichert.
Trickdiebstahl liegt vor, wenn:
der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen verschafft hat, insbesondere durch:
- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung.
Taschendiebstahl liegt vor, wenn:
der Täter bei einem Diebstahl außerhalb der Wohnung die persönlich mitgeführte Hand- oder Schultertasche oder den persönlich mitgeführten Rucksack, die sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers befindet (am Körper), in der Absicht wegnimmt, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Nicht versichert sind:
- Foto- und Filmapparate
- tragbare Videosysteme
- elektrische und elektronische Geräte
- Schmucksachen
Entschädigung und Pflichten:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 3.000 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt Sie nicht nur bei klassischem Einbruch, sondern auch dann, wenn sich jemand mit einer Ausrede Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft (Trickdiebstahl) oder Ihnen unterwegs die am Körper getragene Tasche oder den Rucksack stiehlt (Taschendiebstahl). Der Schutz gilt für alle Personen im versicherten Haushalt. Bestimmte Gegenstände sind davon jedoch ausgenommen, und die Erstattung ist pro Schadenfall der Höhe nach gedeckelt. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden.
Häufige Fragen
Wer ist beim Trick- und Taschendiebstahl mitversichert?
Mitversichert sind alle im versicherten Haushalt lebenden Personen.
Wann liegt ein Trickdiebstahl vor?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen verschafft, insbesondere durch Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation, einer Befugnis zum Betreten oder einer persönlichen Beziehung.
Was gilt als Taschendiebstahl?
Taschendiebstahl liegt vor, wenn der Täter bei einem Diebstahl außerhalb der Wohnung die persönlich mitgeführte Hand- oder Schultertasche oder den persönlich mitgeführten Rucksack, die sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers befinden (am Körper), in der Absicht wegnimmt, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, elektrische und elektronische Geräte sowie Schmucksachen.
Wie hoch ist die Entschädigung und was muss ich tun?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 3.000 EUR begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.