In der Degenia Hausratversicherung sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmgeber zur Sicherung des Hausrates mitversichert – auch außerhalb der Wohnung innerhalb des Grundstücks und sogar gegen einfachen Diebstahl.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Alarm- und Schutzeinrichtungen:
In Erweiterung von § 6.2 c) cc) VHB sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel:
- Bewegungsmelder
- Überwachungskameras
- Alarmgeber
Diese Sachen sind – abweichend von § 7 VHB – auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Der Versicherungsschutz gilt hier auch gegen einfachen Diebstahl (Erweiterung von § 3 VHB).
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Einrichtungen, die deinen Hausrat schützen sollen – etwa Kameras, Bewegungsmelder oder Alarmgeber –, sind in diesem Tarif ausdrücklich mitversichert. Der Schutz gilt nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf dem dazugehörigen Grundstück, und dort sogar bei einfachem Diebstahl. Besteht für einen Schaden zugleich ein anderer Versicherungsvertrag, wird zuerst dieser herangezogen.
Häufige Fragen
Welche Alarm- und Schutzeinrichtungen sind mitversichert?
Mitversichert sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, zum Beispiel Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmgeber.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Wohnung?
Ja. Abweichend von § 7 VHB sind diese Sachen auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Sind Alarm- und Schutzeinrichtungen gegen einfachen Diebstahl versichert?
Ja. Innerhalb des Grundstücks besteht Versicherungsschutz auch gegen einfachen Diebstahl (Erweiterung von § 3 VHB).
Was gilt, wenn ein anderer Versicherungsvertrag besteht?
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.