In der Hausratversicherung der Degenia sind Schäden am versicherten Hausrat abgesichert, wenn im Krieg abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben erst nach Kriegsende explodieren. Hier greift der übliche Kriegsausschluss nicht – auch bei nur teilweiser Explosion.
Schäden durch Explosion von Blindgängern:
Kampfmittel können während eines Krieges, eines kriegsähnlichen Ereignisses, eines Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes abgeschossen oder abgeworfen worden sein. Dazu zählen zum Beispiel:
- Patronen
- Granaten
- Bomben
Explodieren solche Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, so gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Findet und explodiert ein alter Blindgänger aus einem Krieg erst, nachdem der Krieg längst vorbei ist, greift für die dadurch verursachten Schäden am Hausrat nicht der übliche Kriegsausschluss. Der Schaden am versicherten Hausrat ist in diesem Fall also nicht wegen der Kriegsherkunft des Kampfmittels ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch spät explodierende Blindgänger vom Kriegsausschluss betroffen?
Nein. Explodieren im Krieg abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, gilt für die Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Welche Kampfmittel sind hier gemeint?
Gemeint sind abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben.
In welchen Situationen wurden diese Kampfmittel eingesetzt?
Es geht um Kampfmittel, die während eines Krieges, eines kriegsähnlichen Ereignisses, eines Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes abgeschossen oder abgeworfen wurden.
Muss die Explosion vollständig erfolgen?
Nein. Die Regelung gilt, wenn die Kampfmittel nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig explodieren.