Die degenia Hausratversicherung leistet auch dann, wenn ein Dieb zunächst in einen nicht versicherten Raum desselben Gebäudes einbricht und von dort ohne zusätzliche Hindernisse in Ihre versicherten Räume gelangt. Dabei ist es unerheblich, ob der zuerst betretene Raum privat oder gewerblich genutzt wird.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn in dem Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, gemäß § 3.2 VHB in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Bricht ein Täter zuerst in einen Raum ein, der selbst nicht versichert ist, und kommt er von dort ohne weiteres Hindernis in Ihre versicherten Räume, greift der Versicherungsschutz trotzdem. Ob dieser zunächst betretene Raum privat oder gewerblich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz, wenn über einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch, wenn im selben Gebäude gemäß § 3.2 VHB in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Spielt es eine Rolle, ob der nicht versicherte Raum privat oder gewerblich genutzt wird?
Nein. Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Welche Voraussetzung gilt für den Zugang zu den versicherten Räumen?
Der Dieb muss von dem nicht versicherten Raum ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangen.
Muss sich der nicht versicherte Raum im selben Gebäude befinden?
Ja. Es geht um einen nicht versicherten Raum in dem Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet.