Bei der Degenia Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Personalausweis, Reisepass, Führerschein sowie Scheck- oder Kreditkarten für alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert – inklusive einer Aufwandspauschale für Behördengänge, Fahrt- und Telekommunikationskosten.
In Erweiterung von VHB §§ 3.2 und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen die Ersatzbeschaffung durch einfachen Diebstahl von:
- a) Personalausweis
- b) Reisepass
- c) Führerschein
- d) Scheck oder Kreditkarten
Diese Ersatzbeschaffung ist mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 EUR begrenzt.
Für erforderliche Fahrt- oder Telekommunikationskosten sowie für Behördengänge erstatten wir eine Aufwandspauschale von 50 EUR.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen wichtige Dokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein oder auch Ihre Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, hilft der Tarif bei der Neubeschaffung. Neben den Kosten für die Ersatzdokumente gibt es zusätzlich eine Pauschale für den damit verbundenen Aufwand, etwa für Fahrten oder Behördengänge. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei melden.
Häufige Fragen
Welche Dokumente sind bei Diebstahl mitversichert?
Mitversichert ist die Ersatzbeschaffung bei einfachem Diebstahl von Personalausweis, Reisepass, Führerschein sowie Scheck- oder Kreditkarten.
Für wen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 EUR begrenzt.
Werden auch Nebenkosten wie Behördengänge erstattet?
Ja, für erforderliche Fahrt- oder Telekommunikationskosten sowie für Behördengänge wird eine Aufwandspauschale von 50 EUR erstattet.
Was muss ich nach dem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023