In der Hausratversicherung der Degenia sind Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, über die dauerhafte Außenversicherung mitversichert – dazu zählen auch Reitsättel und Golfausrüstungen. So bleibt Ausrüstung geschützt, die nicht zu Hause aufbewahrt wird, bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall.
In Erweiterung von § 7.1 VHB besteht Versicherungsschutz für Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden.
Zu den versicherten Sportgeräten gehören unter anderem:
- Reitsättel
- Golfausrüstungen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Sportgeräte, die Sie nicht in Ihrer Wohnung, sondern dauerhaft an einem anderen Ort aufbewahren, sind über die Hausratversicherung mitversichert. Darunter fallen beispielsweise auch Reitsättel und Golfausrüstungen. Für Schäden gilt dabei eine festgelegte Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Sportgeräte sind über die dauerhafte Außenversicherung mitversichert?
Versichert sind Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. Dazu gehören auch Reitsättel und Golfausrüstungen.
Bis zu welcher Höhe wird bei einem Schaden entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz auch, wenn die Sportgeräte nicht in der Wohnung aufbewahrt werden?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht gerade für Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht in Erweiterung von § 7.1 VHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023