Wird nach einem Einbruch am Versicherungsort ein Telefon missbräuchlich genutzt, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die dadurch entstehenden Kosten für Festnetz und Mobilfunk – bis zu einer festen Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Telefonmissbrauch nach einem Einbruch:
- In Erweiterung zu § 8 VHB werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
- Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Einbruch am Versicherungsort ein Telefon unbefugt genutzt wird und dadurch Kosten entstehen, werden diese im Rahmen der Bedingungen ersetzt. Dies gilt sowohl für Festnetz- als auch für Mobilfunkanschlüsse. Die Erstattung ist der Höhe nach je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Was ist beim Telefonmissbrauch nach einem Einbruch versichert?
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
Gilt der Schutz auch für Mobilfunk?
Ja, der Schutz umfasst sowohl Festnetz als auch Mobilfunk.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Auf welcher Grundlage besteht diese Leistung?
Die Leistung besteht in Erweiterung zu § 8 VHB.