Nach einem Versicherungsfall übernimmt die Degenia in der Hausratversicherung die nachgewiesenen Kosten für psychologische Hilfe bis zu 1.000 EUR je Versicherungsfall – auch für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, sofern kein anderweitiger Ersatz möglich ist.
Benötigen Sie und/oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines Versicherungsfalls psychologische Hilfe, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten je Versicherungsfall bis zu 1.000 EUR.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (z. B. über die eigene Krankenversicherung).
Versicherungssumme/Unterversicherungsverzicht
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Ereignis dazu führt, dass Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person psychologische Unterstützung braucht, kann diese Leistung die dafür anfallenden Kosten abdecken. Voraussetzung ist, dass Sie die Kosten nachweisen und dass keine andere Stelle – etwa Ihre Krankenversicherung – dafür aufkommt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten für psychologische Hilfe übernommen?
Die nachgewiesenen Kosten werden je Versicherungsfall bis zu 1.000 EUR übernommen.
Wer ist für die psychologische Hilfe versichert?
Versichert sind Sie und/oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, sofern die Hilfe wegen eines Versicherungsfalls benötigt wird.
Wann wird keine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel über die eigene Krankenversicherung.
Müssen die Kosten nachgewiesen werden?
Ja, übernommen werden die nachgewiesenen Kosten je Versicherungsfall.