Die Best-Leistungs-Garantie der degenia Hausratversicherung stellt Versicherte im Schadenfall so, als hätten sie den leistungsstärkeren Tarif eines anderen zugelassenen Anbieters: Der Schutz wird erweitert, Entschädigungsgrenzen steigen und Selbstbeteiligungen werden reduziert – mit klaren Voraussetzungen, Ausnahmen und Nachweispflichten.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen leistungsstärkeren Tarif an, wird bzw. werden durch die Best-Leistungs-Garantie im Schadenfall:
- der Versicherungsschutz gemäß § 1 Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert,
- Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöht,
- Selbstbeteiligungen reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es handelt sich um eine individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs vereinbarte Selbstbeteiligung.
Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als allgemein zugängliche Hausratversicherung angeboten werden.
Die Best-Leistungs-Garantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers:
- für die von diesem kein Beitrag oder Zusatzbeitrag erhoben wird und/oder
- die in Höhe oder Umfang nicht bei der degenia versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).
Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für:
- Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis, der Versicherung sogenannter "unbenannter Gefahren" oder Elektronikversicherung.
- Einschlüsse weiterer Elementargefahren und/oder diesbezüglicher Leistungserweiterungen. Weitere Elementargefahren sind: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch.
- die Versicherung von Glasschäden.
- Assistanceleistungen.
- den Wegfall von Ausschlüssen gemäß § 1 Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB).
- Erweiterung der versicherten Sachen gemäß § 6 Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB).
- Erhöhung der vereinbarten Entschädigungsgrenze für Wertsachen gemäß § 13.2 a) Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB).
- Fahrraddiebstahl.
- Verzicht auf Mindestwindstärke in Sturm.
- Schäden durch Witterungsniederschläge.
- Räuberische Erpressung.
- Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Balkonen, Loggien und Terrassen.
Ist die degenia aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z.B. durch Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
- Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung gemäß § 12 Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) bleiben unberührt.
- Für die Best-Leistungs-Garantie gilt die Beitragsanpassungsmöglichkeit gemäß § 10 Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB).
- Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia können die Best-Leitungs-Garantie jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Zugang wirksam. Kündigt die degenia, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung der degenia zum selben Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungs-Garantie sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall so gestellt werden, als hätten Sie den leistungsstärkeren Tarif eines anderen zugelassenen Versicherers – sofern es sich um eine allgemein zugängliche Hausratversicherung handelt. Der Schutz kann dadurch erweitert, Entschädigungsgrenzen erhöht und Selbstbeteiligungen reduziert werden. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen, und die besseren Leistungen müssen nachgewiesen werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Was bewirkt die Best-Leistungs-Garantie im Schadenfall?
Bietet ein anderer Versicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts einen leistungsstärkeren Tarif an, wird der Versicherungsschutz gemäß § 1 VHB erweitert, Entschädigungsgrenzen werden erhöht und Selbstbeteiligungen reduziert bzw. gestrichen – ausgenommen individuell oder durch Tarifwahl vereinbarte Selbstbeteiligungen.
Welche Voraussetzungen muss der Vergleichstarif erfüllen?
Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als allgemein zugängliche Hausratversicherung angeboten werden.
Wofür gilt die Best-Leistungs-Garantie nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für All-Risk-Basis bzw. unbenannte Gefahren, Elektronikversicherung, weitere Elementargefahren, Glasschäden, Assistanceleistungen, Fahrraddiebstahl, räuberische Erpressung, Schäden durch Witterungsniederschläge sowie Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Balkonen, Loggien und Terrassen.
Wie weise ich die besseren Leistungen eines anderen Versicherers nach?
Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
Kann die Best-Leistungs-Garantie gekündigt werden?
Ja. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia können sie jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Zugang wirksam. Kündigt die degenia, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum selben Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023