Beim Wechsel zur degenia Versicherungsdienst AG in der Hausratversicherung klärt sich, welcher Versicherer bei einem gedehnten Schaden zahlt: Lässt sich der genaue Entstehungszeitpunkt selbst per Gutachten nicht nachweisen, tritt die degenia als Nachversicherer ein – ist der Zeitpunkt dagegen eindeutig ermittelbar, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Sonderfälle der Schadenfeststellung bei gedehnten Versicherungsfällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers:
Schaden nach einem Wechsel zur degenia Versicherungsdienst AG (Nachversicherer):
Tritt nach einem Wechsel der Hausratversicherung zur degenia Versicherungsdienst AG (Nachversicherer) ein Schaden ein, dessen genauen Entstehungszeitpunkt (erstes Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache) der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht nachweisen kann, so ist die degenia Versicherungsdienst AG als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn des bei ihr bestehenden Vertrages im Rahmen des bei ihr versicherten Leistungsumfangs für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Wenn sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts feststellen lässt:
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem gedehnten Versicherungsfall entsteht ein Schaden über einen längeren Zeitraum, sodass sein genauer Beginn oft unklar ist. Wechselt man zur degenia Versicherungsdienst AG und lässt sich der Schadenzeitpunkt auch mit Gutachten nicht bestimmen, springt die degenia als Nachversicherer im Rahmen ihres Leistungsumfangs ein. Kann der Zeitpunkt dagegen eindeutig ermittelt werden, zahlt derjenige Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn der genaue Schadenzeitpunkt nicht nachweisbar ist?
Kann der Versicherungsnehmer den genauen Entstehungszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht nachweisen, ist die degenia Versicherungsdienst AG als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn des bei ihr bestehenden Vertrages im Rahmen des bei ihr versicherten Leistungsumfangs eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig feststellen lässt?
Lässt sich der Zeitpunkt im Rahmen der Ermittlungen eindeutig feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was gilt als genauer Entstehungszeitpunkt?
Als genauer Entstehungszeitpunkt gilt das erste Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - optimum.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023