Die Degenia Hausratversicherung schützt im Tarif T22 - premium versicherte Sachen aus verschlossenen Kraft- und Wassersportfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Entschädigung ausfällt und welche Obliegenheiten nach einem Diebstahl zu beachten sind.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Diebstahl aus verschlossenen Kraft- und Wassersportfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen:
Umfang des Versicherungsschutzes:
Für versicherte Sachen, ausgenommen die in § 13.1 a) VHB genannten Wertsachen, besteht Versicherungsschutz im:
- a) verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder in der verschlossenen Dachbox eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil) oder Anhängers;
- b) Innenraum (Kajüte, Backkiste oder Ähnliches) eines Wassersportfahrzeugs, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Die genannten Räumlichkeiten müssen fest umschlossen sein. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.
- Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Obliegenheiten im Schadenfall:
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Gegenstände aus einem abgeschlossenen Fahrzeug, einem Anhänger, einer Dachbox oder aus dem verschlossenen Innenraum eines Bootes gestohlen, kann der Hausrat abgesichert sein. Wichtig ist, dass der Raum wirklich fest umschlossen und verschlossen ist – eine bloße Abdeckung wie eine Plane reicht nicht aus. Nach einem Diebstahl sollten die Polizei informiert und eine Liste der gestohlenen Sachen eingereicht werden.
Häufige Fragen
Wo besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Fahrzeugen?
Im verschlossenen Innen- oder Kofferraum sowie in der verschlossenen Dachbox eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil) oder Anhängers und im Innenraum (Kajüte, Backkiste oder Ähnliches) eines Wassersportfahrzeugs, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Gelten Planen oder Persenninge als ausreichender Verschluss?
Nein. Die Räumlichkeiten müssen fest umschlossen sein. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr. Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Dieser sowie dem Versicherer ist ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen.
Was passiert, wenn ich diese Pflichten verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.