In der Hausratversicherung der Degenia bleiben Handelswaren und Musterkollektionen im Tarif T22 - optimum mitversichert, obwohl sie beruflich oder gewerblich genutzt werden. Sie zählen zu den Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenze gilt und unter welcher Voraussetzung geleistet wird.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum für Handelswaren und Musterkollektionen folgende Regelung:
Abweichend zu § 6.2 c) hh) VHB sind Handelswaren und Musterkollektionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie gehören zu den Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe der folgenden Personen dienen:
- des Versicherungsnehmers oder
- einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann.
Entschädigungsgrenze:
- Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 50.000 EUR.
- Maximal wird das Zweifache je Versicherungsjahr geleistet.
Was bedeutet das konkret?
Waren, die zum Verkauf bestimmt sind, sowie Musterkollektionen bleiben in diesem Tarif mitversichert, obwohl sie beruflich oder gewerblich genutzt werden. Wichtig ist, dass ein Ersatz zunächst anderweitig geprüft wird – erst wenn dort kein Ersatz möglich ist, greift die Leistung. Zudem gibt es eine feste Obergrenze pro Schaden und eine Höchstsumme je Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Sind Handelswaren und Musterkollektionen im Tarif T22 - optimum versichert?
Ja. Abweichend zu § 6.2 c) hh) VHB sind Handelswaren und Musterkollektionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und zählen zu den beruflich oder gewerblich genutzten Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?
Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 50.000 EUR, maximal das Zweifache je Versicherungsjahr.
Wessen berufliche oder gewerbliche Nutzung ist erfasst?
Erfasst ist die ausschließliche Nutzung für den Beruf oder das Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Wird immer eine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023