Wird die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - optimum die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung, bis die Wohnung wieder nutzbar ist. Hier erfahren Sie, welche Tiere als Haustiere gelten und welche Kosten ausgeschlossen sind.
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung. Die Übernahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar ist oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden.
Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von:
- wilden und exotischen Tiere (wie z.B. Schlangen, Spinnen);
- Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist, kann diese Leistung dabei helfen, Ihre Haustiere in dieser Zeit anderweitig unterzubringen – etwa in einer Tierpension. Die Übernahme gilt so lange, bis die Wohnung wieder nutzbar ist und die Haltung der Tiere dort wieder zumutbar ist. Gemeint sind dabei übliche, in Deutschland rechtlich zulässig gehaltene Haustiere in der Wohnung.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Haustierbetreuung übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung, bis die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar ist oder die Haltung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Welche Tiere gelten als Haustiere?
Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden.
Für welche Tiere werden die Kosten nicht übernommen?
Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von wilden und exotischen Tieren (wie z.B. Schlangen, Spinnen) sowie von Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner).
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.