Bei größeren Schäden greift die Degenia Hausratversicherung Ihnen bei den Gutachterkosten unter die Arme: Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR, ersetzt der Versicherer die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens gemäß § 15.6 VHB.
Sachverständigenkosten im Tarif T22 - optimum:
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, entstehen Kosten für die Gutachter. Einen Teil dieser Kosten trägt normalerweise der Versicherungsnehmer selbst. Liegt der entschädigungspflichtige Schaden jedoch über 10.000 EUR, übernimmt der Versicherer diesen vom Versicherungsnehmer zu tragenden Anteil. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach § 15.6 VHB.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden die Sachverständigenkosten ersetzt?
Der Versicherer ersetzt die Kosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt.
Welche Kosten übernimmt der Versicherer genau?
Ersetzt werden die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - optimum.
Wo ist die Kostentragung des Versicherungsnehmers geregelt?
Die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens richten sich nach § 15.6 VHB.