Die Degenia Hausratversicherung ersetzt im Tarif T22 - optimum Schäden an versicherten Sachen durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung – einschließlich Plünderungen im unmittelbaren Zusammenhang mit inneren Unruhen. Erfahren Sie, was genau versichert ist, welche Schäden ausgeschlossen bleiben und welche besondere Kündigungsmöglichkeit für diese Gefahren gilt.
Versicherungsfall:
Abweichend von § 1.2 b) VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Dies gilt auch für Schäden an versicherten Sachen, die durch Streik oder Aussperrung verursacht wurden.
Innere Unruhen:
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Streik oder Aussperrung:
- Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen befindlichen Sachen.
Subsidiarität:
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Besondere Kündigungsmöglichkeit:
- Versicherungsnehmer und Versicherer können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit kündigen.
- Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
- Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Zusatzdeckung springt ein, wenn Ihr Hausrat durch Aufruhr größerer Bevölkerungsteile, durch Streik oder durch Aussperrung zu Schaden kommt. Auch Diebesgut bei Plünderungen im Zusammenhang mit solchen Unruhen kann erfasst sein. Ein Schutz besteht jedoch nicht, wenn bereits eine staatliche Entschädigung möglich ist oder wenn Räume noch nicht bezugsfertig sind. Beide Vertragsparteien können diesen speziellen Gefahren-Baustein jederzeit gesondert kündigen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind mit diesem Baustein zusätzlich versichert?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen – abweichend von § 1.2 b) VHB.
Sind auch Plünderungen mitversichert?
Ja. Zu den Inneren Unruhen gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen befindlichen Sachen.
Was gilt, wenn ich staatliche Entschädigung erhalten kann?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Kann die Mitversicherung dieser Gefahren gekündigt werden?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können die Mitversicherung jederzeit kündigen; die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023