Ziehen Kinder aus, sichert die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 - optimum den jeweils ersten eigenen Hausstand innerhalb Deutschlands über eine Vorsorgeversicherung ab – für 12 Monate ab Umzugsbeginn und bis zu 20.000 EUR je Versicherungsfall, soweit kein anderweitiger Schutz besteht. Eingeschlossen sind auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand von Kindern:
- Für den jeweils ersten eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eines jeden Kindes des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz im Umfang der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB), soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind erstmals in einen eigenen Haushalt, ist dessen Hausrat für eine begrenzte Übergangszeit über die Police der Eltern mitversichert. Das gilt für leibliche Kinder ebenso wie für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. So besteht in den ersten Monaten nach dem Umzug bereits Schutz, bis eine eigene Absicherung vorliegt – vorausgesetzt, es besteht nicht bereits ein anderer Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz für den ersten eigenen Hausstand?
Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Umzugsbeginn. Danach erlischt der Schutz dieser Vorsorgeversicherung.
Welche Kinder sind eingeschlossen?
Eingeschlossen ist der jeweils erste eigene Hausstand eines jeden Kindes des Versicherungsnehmers, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz auch bei einem Umzug ins Ausland?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt für den ersten eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Besteht der Schutz auch, wenn bereits eine andere Versicherung vorhanden ist?
Der Schutz greift nur, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Er erfolgt im Umfang der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB).