Mit der Vorversicherungsgarantie der Degenia Hausratversicherung lassen sich Deckungslücken beim Versichererwechsel schließen: Leistungen, die im unmittelbaren Vorvertrag versichert waren, im neuen Vertrag aber fehlen oder geringer ausfallen, können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch erstattet werden. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten, was ausgeschlossen ist und wie sich die Klausel kündigen lässt.
Versicherungsumfang:
Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in einem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft
- a) nicht oder
- b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze
versichert ist.
Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie bleibt gemäß § 12.4 VHB unverändert.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr bestanden haben.
- Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrags und Beginn dieses Vertrages mehr als drei Monate, findet die Vorversicherungsgarantie keine Anwendung.
- Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen und auf Basis der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB) geschlossen sein.
- Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identisch.
- Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungsvertrages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identisch.
- Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.
- Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden.
Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarter Klauseln) zu erbringen.
Begrenzungen des Versicherungsschutzes:
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren;
- Schäden durch Glasbruch;
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- Weitere Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch und Starkregen);
- Assistanceleistungen;
- Leistungen, die bei der degenia oder dem Vorversicherer nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind (z. B. Fahrraddiebstahl, Reisegepäckversicherung, Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen, Elektronikversicherung).
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sanierungsmaßnahmen), gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Kündigung:
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorversicherungsgarantie soll verhindern, dass beim Wechsel zur Degenia Deckungslücken entstehen. Wenn eine Leistung im vorherigen Vertrag versichert war, im neuen Vertrag aber fehlt oder niedriger ausfällt, kann sie unter bestimmten Bedingungen dennoch erstattet werden. Damit das greift, müssen unter anderem der Vorvertrag lange genug bestanden haben, ein nahtloser Übergang vorliegen und die Angaben zum Vorversicherer gemacht worden sein. Bestimmte Bereiche wie Glasbruch, Elementarschäden oder nur gegen Zuschlag versicherbare Leistungen sind dabei ausgenommen.
Häufige Fragen
Wozu dient die Vorversicherungsgarantie?
Sie gewährt Versicherungsschutz, wenn eine Leistung im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft im aktuellen Vertrag nicht oder nur mit einer geringeren Entschädigungsgrenze versichert ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Vorvertrag muss mindestens ein volles Jahr bestanden haben, deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen und auf Basis der VHB geschlossen sein. Zwischen Erlöschen des Vorvertrags und Beginn dieses Vertrages dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Versicherungsnehmer und Grund-Versicherungssumme müssen identisch sein, der Vorvertrag darf nicht vom Vorversicherer gekündigt worden sein, und Vorversicherer sowie Versicherungsscheinnummer müssen bei Antragstellung angegeben worden sein.
Was ist von der Vorversicherungsgarantie ausgeschlossen?
Nicht umfasst sind unter anderem Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder der Mitversicherung unbenannter Gefahren, Glasbruch, Risiken und Schadenereignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, weitere Elementarschäden, Assistanceleistungen sowie Leistungen, die bei der degenia oder dem Vorversicherer nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind (z. B. Fahrraddiebstahl, Reisegepäckversicherung, Elektronikversicherung).
Was muss ich im Schadenfall nachweisen?
Der Versicherungsnehmer muss die Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungsunterlagen nachweisen – also Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie vereinbarter Klauseln.
Kann die Klausel gekündigt werden?
Ja, sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können die Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum selben Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023