Mit der Degenia Hausratversicherung sind ergänzend zum Blitzschlagschutz auch Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität mitversichert. Wichtig zu wissen: Defekte Geräte müssen bis zur Entscheidung des Versicherers aufbewahrt werden.
Für Überspannungsschäden durch Blitz gilt im Tarif T22 – premium der Degenia Hausratversicherung Folgendes:
- In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
- Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Blitz oder andere atmosphärisch bedingte Elektrizität dazu führt, dass Ihre elektrischen Geräte durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss beschädigt werden, sind diese Schäden zusätzlich zum normalen Blitzschlagschutz abgedeckt. Wichtig ist dabei: Die betroffenen Geräte sollten Sie nicht sofort entsorgen, sondern so lange aufbewahren, bis der Versicherer über den Schaden entschieden hat. Andernfalls kann die Leistung ganz oder teilweise entfallen.
Häufige Fragen
Welche Schäden an elektrischen Geräten sind mitversichert?
Versichert sind Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Muss ich defekte Geräte aufbewahren?
Ja. Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB).
Was passiert, wenn ich die Aufbewahrungspflicht verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Ist dieser Schutz eigenständig oder eine Ergänzung?
Die Entschädigung für Überspannungsschäden erfolgt in Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023