Bewohnst du ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, sind über die Hausratversicherung der Degenia auch deine eigenen Sachen in dieser Einliegerwohnung unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Hier erfährst du, welche Höchstgrenze gilt, wann die Mieter-Versicherung vorgeht und was ausgeschlossen bleibt.
Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung:
- Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung von § 6.3 VHB auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
- Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
- Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8 c) VHB sind nicht versichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Versicherte Kosten
Was bedeutet das konkret?
Wohnst du in einem Einfamilienhaus und hast eine Einliegerwohnung vermietet, kann diese Wohnung als zusätzlicher Versicherungsort gelten – allerdings nur für Gegenstände, die dir selbst gehören. Greift die Versicherung des Mieters, wird zuerst diese in Anspruch genommen. Bestimmte Wertsachen und Hotelkosten sind hier nicht abgedeckt, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Sachen in der vermieteten Einliegerwohnung sind versichert?
Versichert sind Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden. In Erweiterung von § 6.3 VHB gilt die Einliegerwohnung dafür ebenfalls als Versicherungsort, wenn der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung bewohnt.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn der Mieter eine eigene Hausratversicherung hat?
Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
Sind Wertsachen und Hotelkosten mitversichert?
Nein. Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8 c) VHB sind nicht versichert.