Mit der Degenia Hausratversicherung sind versicherte Sachen auch auf Reisen geschützt: Werden Gegenstände durch Aufbrechen einer verschlossenen Schiffskabine auf einem Kreuzfahrtschiff oder eines verschlossenen Schlafwagenabteils entwendet, zerstört oder beschädigt, leistet der Versicherer Entschädigung – vorausgesetzt, der Diebstahl wird unverzüglich der Polizei angezeigt.
Diebstahl aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen:
- In Erweiterung von § 3 VHB wird auch Entschädigung geleistet für versicherte Sachen (§ 6 VHB), die durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den Diebstahlschutz auf Reisen: Wird in eine abgeschlossene Kabine auf einem Kreuzfahrtschiff oder in ein abgeschlossenes Schlafwagenabteil eingebrochen und dabei etwas gestohlen oder beschädigt, greift die Versicherung. Auch das Öffnen mit falschen Schlüsseln oder unpassenden Werkzeugen zählt als Aufbruch. Wichtig ist, dass der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet wird – wer das versäumt, riskiert, dass die Leistung gekürzt oder verweigert wird.
Häufige Fragen
Sind meine Sachen auf einer Kreuzfahrt versichert?
Ja. Versicherte Sachen nach § 6 VHB, die durch Aufbrechen einer verschlossenen Schiffskabine auf einem Kreuzfahrtschiff entwendet oder dabei zerstört oder beschädigt werden, sind in Erweiterung von § 3 VHB mitversichert.
Gilt der Schutz auch im Schlafwagen?
Ja. Der Schutz erstreckt sich auch auf versicherte Sachen, die durch Aufbrechen eines verschlossenen Schlafwagenabteils entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Zählt das Öffnen mit falschen Schlüsseln als Aufbruch?
Ja. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht bei der Polizei melde?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023