In der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - optimum zählt auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen austritt, als versichertes Leitungswasser. Damit sind Schäden durch diese besonderen Wasserquellen ausdrücklich mit abgedeckt.
Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen im Tarif T22 - optimum:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Wassersäulen
- Zimmerbrunnen
- Zisternen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser ungewollt aus einer Wassersäule, einem Zimmerbrunnen oder einer Zisterne aus, wird dies wie normales Leitungswasser behandelt. Damit fällt ein solcher Wasseraustritt unter den Leitungswasserschutz der Hausratversicherung.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus einem Zimmerbrunnen als Leitungswasser?
Ja. Im Tarif T22 - optimum gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB auch Wasser, das bestimmungswidrig aus einem Zimmerbrunnen austritt, als Leitungswasser.
Sind auch Wassersäulen und Zisternen mitversichert?
Ja. Wasser, das aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist, gilt ebenfalls als Leitungswasser.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB.
Für welchen Tarif gilt diese Erweiterung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - optimum.