Die Degenia Hausratversicherung erweitert bei Sturm- und Hagelschäden den Schutz auf das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Dort sind versicherte Sachen mitversichert – mit einer Entschädigungsgrenze und einem Selbstbehalt je Versicherungsfall.
Erweiterte Sturmversicherung
Für Sturm- und Hagelschäden gemäß § 5.2 VHB gilt abweichend von § 5.4 b) bb) VHB und § 7.5 VHB Folgendes: Versicherte Sachen sind auch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, mitversichert.
Entschädigung und Selbstbehalt:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
Weitere Gefahren/Schäden
Was bedeutet das konkret?
Über die erweiterte Sturmversicherung sind versicherte Sachen nicht nur in der Wohnung, sondern auf dem gesamten Grundstück gegen Sturm- und Hagelschäden geschützt. Für solche Schäden gilt eine Höchstentschädigung je Versicherungsfall, von der zusätzlich ein fester Selbstbehalt abgezogen wird.
Häufige Fragen
Sind Sturm- und Hagelschäden auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Versicherte Sachen sind auch auf dem gesamten Grundstück mitversichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Ja. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
Auf welche Gefahren bezieht sich diese Erweiterung?
Die Erweiterung bezieht sich auf Sturm- und Hagelschäden gemäß § 5.2 VHB, abweichend von § 5.4 b) bb) VHB und § 7.5 VHB.