Die Degenia Hausratversicherung schützt in ihrem Optimum-Tarif auch den Hausrat in einer beruflich bedingten Pendlerwohnung innerhalb Deutschlands. Dabei gelten eine eigene Grenze für Wertsachen und eine festgelegte Höchstentschädigung je Versicherungsfall – so ist von vornherein klar, bis zu welchen Beträgen der Schutz am Zweitwohnsitz greift.
Versicherungsschutz für den Zweitwohnsitz:
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach § 6.2 VHB, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet.
- Die Wohnung wird durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt.
- Der Zweitwohnsitz befindet sich innerhalb Deutschlands.
Wertsachen:
- Für Wertsachen gemäß § 13.1 VHB besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 3.000 EUR.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 30.000 EUR, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt du wegen deines Jobs eine zweite Wohnung als Pendlerwohnung in Deutschland, ist der dortige Hausrat mitversichert. Für besonders wertvolle Gegenstände gilt eine eigene Obergrenze, und auch die gesamte Entschädigung pro Schadenfall ist gedeckelt. So weißt du im Voraus, bis zu welchen Beträgen der Schutz greift.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat in meiner Pendlerwohnung mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach § 6.2 VHB an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung), sofern dieser innerhalb Deutschlands liegt.
Wer muss die Pendlerwohnung nutzen?
Die Wohnung muss durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt werden.
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen abgesichert?
Für Wertsachen gemäß § 13.1 VHB besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 3.000 EUR.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 30.000 EUR, begrenzt.
Gilt der Schutz auch für eine Pendlerwohnung im Ausland?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt für einen Zweitwohnsitz, der sich innerhalb Deutschlands befindet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023