Wird die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die Kosten für Hotel- oder eine ähnliche Unterbringung inklusive Frühstück – und das bis zu 300 Tage lang. Pro Tag gilt dabei eine Höchstgrenze von 3 ‰ der Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Hotelkosten (inkl. Frühstück):
- Abweichend von § 8 c) VHB werden die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung inkl. Frühstück, längstens für die Dauer von 300 Tagen ersetzt.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Können Sie Ihre Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht nutzen, hilft die Versicherung bei einer Ersatzunterbringung. Sie erstattet die Kosten für ein Hotel oder eine vergleichbare Unterkunft samt Frühstück. Diese Leistung ist zeitlich auf 300 Tage begrenzt, und für jeden einzelnen Tag gilt eine Höchstgrenze von 3 ‰ der Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Ist das Frühstück bei den Hotelkosten mit abgedeckt?
Ja. Erstattet werden die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung inklusive Frühstück.
Wie lange werden die Hotelkosten übernommen?
Die Kosten werden längstens für die Dauer von 300 Tagen ersetzt.
Gibt es eine tägliche Höchstgrenze für die Erstattung?
Ja. Die Entschädigung ist pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - optimum, abweichend von § 8 c) VHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023